Aufruf Wahlhelfer

Vorspann

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen 2024 sind viele fleißige Hände gefragt – und dafür brauchen wir Sie, liebe Leisniger! Wir suchen Bürgerinnen und Bürger, die uns tatkräftig in den Wahllokalen und in der Briefwahl unterstützen.

Wobei genau unterstützen Sie uns?

  1. Wahllokal
  • Absicherung der Wahlhandlung in der Zeit von 7.30 -13.00 Uhr oder 13.00 – 18.00 Uhr (z.B. Ausgabe Stimmzettel, Prüfung Wählerverzeichnis)
  • Ab 18 Uhr Auszählung der Stimmzettel mit dem gesamten Wahlvorstand (in der Regel 8 Personen)
  1. Briefwahl
  • Ab 15.00 Uhr Mitarbeit bei der Öffnung und Zulassung der Wahlbriefe
  • Ab 18.00 Uhr Auszählung der Stimmzettel je Wahl (in der Regel mind. 10 Personen)

Wahlhelfer erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit, die je nach Funktion unterschiedlich ausfällt. 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  1. Sie müssen wahlberechtigt sein, das bedeutet in Leisnig wohnen und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.
  2. Sie dürfen nicht Bewerber oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages sein.
  3. Sie müssen diese Aufgabe unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wahlen Mehrfachauswahl möglich
Telefon
Waren Sie bereits als Wahlhelfer tätig?*
Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Die Verarbeitung der o.g. Angaben erfolgt auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz. Neben der Verarbeitung dieser Angaben gebe ich mein Einverständnis zur Berichtigung von Angaben aufgrund von Eintragungen im Einwohnermelderegister, zur Übermittlung der Telefonnummer an die Mitglieder des Wahlvorstandes zum Zweck der Kontaktaufnahme sowie der Verarbeitung der Angaben zur Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Der Verarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Alle Änderungen meiner Angaben teile ich der Wahlleitung umgehend mit.

Dürfen Ihre personenbezogenen Daten auch für künftige Wahlen gespeichert werden?

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